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Nutzungshinweise

Hinweise zur Benutzung des Gutscheinheftes



Der Einsatz des Gutscheinhefts ist grundsätzlich nur beim Verzehr der Hauptgerichte im angegebenen Betrieb zulässig. Nicht jedoch bei Abholung oder Lieferung. Das Gutscheinheft ist dem teilnehmenden Betrieb vor der Bestellung vorzulegen und der Gutschein bei der Bezahlung zu entfernen und an einen Angestellten des Betriebs zu übergeben. Das Einlösen des Gutscheins ohne Gutscheinheft ist nicht möglich.

Sie können das Gutscheinheft auch bei der Abholung von Speisen verwenden. Es werden Ihnen bei der Einlösung € 12,- von der Rechnung abgezogen, wenn Sie für mindestens € 40,- etwas bestellen. So haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit, das Heft zu nutzen. 

 

Die Anbieter der Gutscheine haben sich dem Verein Steirisches Wirtshaus gegenüber verpflichtet, die Gutscheine zu den jeweils genannten Konditionen einzulösen. Bei Verwendung des Gutscheinhefts kommt eine Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen dem Verwender des Gutscheinhefts und dem teilnehmenden Betrieb zustande.

 

Die teilnehmenden Betriebe können die Verwendung des Gutscheinhefts in Einzelfällen, zum Beispiel bei außergewöhnlichen Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaften, feierliche Anlässe, Hochzeiten, Tagungen, Geburtstage etc.), an Feiertagen (Weihnachten, Muttertag...), bei Spezialitätenwochen, Spezialitäten oder bei ausgebuchtem Restaurant (keine freien Sitzplätze) verwehren. Bei speziellen Anliegen bitten wir Sie, den ausgewählten Betrieb vor Ihrem Besuch telefonisch zu kontaktieren!

 

Bei Menüs kann der Gutschein nur für das Hauptgericht eingelöst werden, Vor- und Nachspeisen müssen seperat bezahlt werden. Bus- bzw. Gruppenmenüs sind ausgenommen und können mit dem Gutscheinheft nicht eingelöst werden. Generell können die Gutscheine nicht an Ruhetagen oder in der Urlaubszeit etc. eingelöst werden.

 

Bestellte Vor- und Nachspeisen, Salate sowie Getränke sind vom Inhaber des Gutscheinhefts jeweils vollständig zu bezahlen. Pro Rechnung kann jeweils nur ein Gutscheinheft in Anspruch genommen werden. Das Gutscheinheft ist ausschließlich für 2 Personen gültig und kann nicht bei Gruppen eingelöst werden. Sonderregelungen sind für einzeln teilnehmende Betriebe möglich. Diese können auch den Rabatt betreffen.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Gutscheine in Kombination mit anderen Rabatten und Gutscheinen nicht eingelöst werden können.

 

Das Gutscheinheft kann nur bei den teilnehmenden Betrieben eingesetzt werden. Sollten diese nicht mehr existieren (Besitzerwechsel, Insolvenz oder Geschäftsauflösung), entfällt der Anspruch auf die entsprechenden Rabatte - eine Haftung des Vereins Steirisches Wirtshaus wird ausgeschlossen. Geschützte Marken oder Namen von Betrieben wurden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben.

 

Eine Vervielfältigung des Gutscheinhefts oder ein einzelner Teile daraus, gleich in welcher Form, ist nicht zulässig. Soweit ein teilnehmender Betrieb im Einzelfall die Verwendung des Gutscheinhefts in ungerechtfertigter Weise verwehrt, kann der Inhaber des Gutscheinhefts direkte Ansprüche gegen das teilnehmende Restaurant geltend machen. Schadenersatzansprüche gegen den Verein Steirisches Wirtshaus sind insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Der Verein Steirisches Wirtshaus haftet nicht für eventuelle Druckfehler. Angegebene Internetadressen von Betrieben unterliegen nicht dem Einfluss des Herausgebers. Deshalb distanziert sich der Herausgeber ausdrücklich von allen Inhalten der angegebenen Internetseiten. Diese Erklärung gilt für alle im Heft gedruckten und im Internetauftritt veröffentlichten Internetadressen von Betrieben.

 
Herausgeber:
Verein Steirisches Wirtshaus, Thomas Stadtegger, Körblergasse 111-113, 8010 Graz

Der Übermittlung von Werbeaktionen der Steirischen Wirtshäuser, per Telefon, Fax, elektronischen Medien stimmt der Teilnehmer/Kunde widerruflich zu.